
Wichtige Mitteilung
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Angehörige, liebe Besucherinnen und Besucher,
wir freuen uns auf Ihren Besuch in unserer Einrichtung, möchten Sie aber auf unsere Hygiene- und Schutzmaßnahmen hinweisen:
Besuche sind ohne Anmeldung zu den üblichen Zeiten der Einrichtung möglich. Gemäß §28b IfSG muss beim Betreten der Einrichtung und während des Besuchs eine FFP2-Maske getragen werden. Diese wird Ihnen durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung sieht vor, dass Besucher glaubhaft versichern müssen, negativ getestet zu sein. Wir sind angehalten, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen. Auch wenn ein schriftlicher Testnachweis nicht mehr zwingend erforderlich ist, möchten wir Sie im Sinne der Gesundheit aller eindringlich bitten, weiterhin einen Testnachweis mitzubringen. Alternativ bieten wir allen Besuchern einen PoC-Schnelltest an. Die Testzeiten können Sie in der Einrichtung erfragen bzw. auf den Internetseiten unserer Einrichtungen einsehen.
Die Durchführung der vorgesehenen Hygiene- und Schutzmaßnahmen bedarf großer Sorgfalt, nimmt Zeit in Anspruch und bindet damit personelle Ressourcen. Daher bitten wir Sie, sich bereits im Vorfeld Ihres Besuches hier ausführlich über die Besuchsregeln vor Ort zu informieren.
Die Gesundheit Aller hat weiterhin höchste Priorität! Deshalb: Bitte wirken Sie bei der Umsetzung der Verordnungen aktiv mit und berücksichtigen die organisatorischen Herausforderungen für unsere Einrichtungen!
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.
Verbund katholischer Altenhilfe Paderborn e.V. (VKA)
(Stand 03.01.2023)
