BFD/FSJ

... das sollten Sie über den Bundesfreiwilligendienst und das Freiwillige Soziale Jahr wissen ...

Soziales Engagement, das sich lohnt

Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, können seit 2011 einen Bundesfreiwilligendienst in Deutschland  machen in frei wählbaren Einsatzorten bzw. Einsatzstellen.
Junge Menschen nach der Schule, Menschen in mittleren Jahren und Seniorinnen und Senioren. Alter, Geschlecht, Nationalität oder die Art des Schulabschlusses spielen dabei keine Rolle. Grundlage bildet das Bundesfreiwilligendienstgesetz und ein persönlicher Vertrag („Vereinbarung“)

Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel für eine Dauer von zwölf zusammen-hängenden Monaten geleistet. Der Dienst dauert mindestens sechs Monate und höchstens 18 Monate. Er kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts begründet ist.
Als freiwilliger Dienst hat der BFD keine Erwerbsabsicht, er findet außerhalb einer Berufs-ausbildung teil und wird vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung (für Teilnehmende bis 26 Jahre) und vergleichbar einer Teilzeitbeschäftigung (mehr als 20 Stunden pro Woche ) geleistet. Die Freiwilligen erhalten Taschengeld und sind sozialversichert.

Ein BFD kann frühestens fünf  Jahre nach Beendigung einer BFD-Zeit  wiederholt werden.
Alle Freiwilligen werden pädagogisch begleitet in der Einsatzstelle und in Seminartagen. Die Seminartage sind verpflichtender Bestandteil des BFD und gelten als Dienstzeit.

Das Haus Pauline von Mallinckrodt bietet Plätze für den Bundesfreiwilligendienst! Der Bundesfreiwilligendienst kann für Sie eine sinnvolle Überbrückung des Lehr- oder Studiumbeginns, die erste Berufsorientierung, eine Umorientierung für Berufstätige, ein Wiedereinstieg nach einer Pause ins Berufsleben oder eine Auszeit von Ihrem Berufsleben sein. 

Quelle: Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V , H. Krautkrämer

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)

Das Haus Pauline von Mallinckrodt ist eine anerkannte FSJ-ler Stelle. Das Freiwillige Soziale Jahr wird als Praktikum bzw. als Wartezeit von Fach- und Hochschulen sowie anderen Ausbildungsstätten anerkannt. Damit verbessern sich die Chancen auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz im sozialen Bereich. Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres im Erzbistum Paderborn ist IN VIA Katholische Mädchenarbeit Diözesanverband Paderborn e.V. Gerne begrüßen wir Sie als FSJ-ler in unserer Einrichtung.  

Praktikum

Das Haus Pauline von Mallinckrodt bietet jungen Menschen die Möglichkeit, Erfahrungen und Kenntnisse in vielfältigen Arbeitsfeldern (in der Pflege, Hauswirtschaft, Verwaltung und im Sozialen Dienst) zu sammeln. Wenn Sie bei uns ein Schulpraktikum, ein Praktikum im Rahmen Ihrer Ausbildung oder Ihres Studiums absolvieren möchten, bewerben Sie sich bitte bei uns.

 

Ihre Bewerbung

Immer eine gute Entscheidung – ein FSJ/BFD im VKA. Unbezahlbare Erfahrungen, Kontakte und Abenteuer in Gemeinschaft!

Wenn Sie Interesse haben, schicken Sie uns bitte eine schriftliche Bewerbung an unsere Postadresse oder per E-Mail.

BFD oder FSJ ?

FSJ oder BFD?

Bei beiden Diensten engagieren sich Männer und Frauen für das Allgemeinwohl. Auf der Agenda steht das lebenslange Lernen in sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen. Die Dauer beträgt in der Regel 12 Monate und die Tätigkeit ist geprägt von Hilfstätigkeiten, die unter pädagogischer Anleitung für das Wohl der Gemeinschaft, durchgeführt werden. Außerdem müssen die Teilnehmer 25 Bildungstage absolvieren. Ein Dienst im Ausland ist nur im FSJ möglich. Ein FSJ kann nur einmal im Leben durchgeführt werden, dagegen ein BFD alle fünf Jahre wiederholt werden.

 

Alter

Arbeitszeit

Partner

Leistungen

BFD

ab 16 Jahre solange die Dienstanforderungen erfüllt werden können.

Der BFD 27 plus ist speziell für Engagierte in der Altersgruppe über 27 Jahren. Teilnehmer über 27 Jahre nehmen an einem eigenen Programm Teil (weniger Bildungstage)

Die Teilnehmer arbeiten in Vollzeit. Im Programm Ü27 ist auch eine Teilzeitbeschäftigung möglich. (mind. 20 Wochenarbeitsstunden)

Für Freiwillige im BFD ist das Bundesamt für Familie zuständig.

 

Der Staat als Vertragspartner überträgt seine Verpflichtungen auf die Einsatzstelle bzw. den Rechtsträger in der bzw. bei dem der BFD geleistet wird.

Volle Sozialleistungen

Taschengeld

FSJ

16 -27 Jahre

Die Teilnehmer arbeiten in Vollzeit

Für Freiwillige im FSJ ist die jeweilige Einsatzstelle der Partner.

Volle Sozialleistungen

Taschengeld

 

 

Voraussetzungen für BFD

Informationen

 Voraussetzungen BFD (16 bis 26 Jahre)

  • Die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein. (in NRW 16 Jahre)

  • Die Altersgrenzen liegen bei mindestens 16, höchstens 26 Jahren. (Das  27. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein.)

  • Ein Führungszeugnis ist in der Altenpflege erforderlich und muss beantragt werden. Freiwillige im BFD und im FSJ (JFD) sind von der Gebühr befreit. Dazu muss ein Antrag mit Begründung gestellt werden.

  • Ausländer/Ausländerinnen können am BFD teilnehmen sofern sie zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind.

  • Die einer Vollzeitbeschäftigung vergleichbare Dienstleistung in der Altenpflege  umfasst
    39 Stunden pro Woche.

  • Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst mindestens 25 Tage (bei längeren oder kürzeren Zeiten Anpassung)

 Vorausetzungen BFD 27 plus (ab 27 Jahre)

  • Das 27. Lebensjahr muss vollendet sein (daher die Bezeichnung BFD 27plus = ab 27 Jahren)
  • Ein Führungszeugnis ist in der Altenpflege erforderlich und muss beantragt werden. Alle Freiwilligen im  BFD; sind von der Gebühr befreit. Dazu muss ein Antrag mit Begründung gestellt werden.
  • Ausländer/Ausländerinnen können am BFD teilnehmen sofern sie zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt sind.
  • Die einer Teilzeitbeschäftigung vergleichbare Dienstleistung in der Altenpflege  umfasst
    mehr als 20 Stunden pro Woche.
  • Bei Verrentung oder Arbeitslosengeld wird das Taschengeld angerechnet
  • Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst mindestens 12 Tage (bei längeren oder kürzeren Zeiten Anpassung)

  Quelle: Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V , H. Krautkrämer

 

Warum beim VKA ?

Der VKA ist ein Verbund von 21 stationären Altenpflegeeinrichtungen und einem ambulanten Dienst an 14 Standorten im Bistum Paderborn. Damit sind wir verantwortlich für mehr als 2000 Mitarbeiter in den Bereichen Pflege, Betreuung, Hauswirtschaft und Verwaltung. Seit nun mehr 25 Jahren steht der VKA für eine kontinuierliche, kreative und im christlichen Glauben fest Verwurzelte Umsetzung der Fürsorge und Begleitung von Menschen. Aus diesem Grund sind wir immer auf der Suche nach neuen, aufgeschlossenen und kreativen Menschen. An einen freiwilligen Dienst kann sich eine Ausbildung oder eine hauptamtliche Tätigkeit anschließen.

 

Wir …

  • sind ein Teil von Caritas und Kirche
  • sind sind christlichen Werten verpflichtet
  • leben das katholische „Plus“
  • solidarisch – kooperativ – kommunikativ
  • sind als „Verein“ ein Verbund und Gemeinschaft
  • leisten unsere Dienste lokal und zentral

Unser Motto „In der Mitte der Mensch“ prägt unser Handeln. In unserem Leitbild – „Grundlagen und Selbstverständnis“ sind die Ziele, Inhalte, Prinzipien und Standards für das Handeln aller Mitarbeitenden verbindlich grundgelegt.

Das Wohlbefinden, die gesundheitliche Fürsorge und die kontinuierliche Aus-/Fort-/Weiterbildung der Mitarbeiter liegt dem VKA sehr am Herzen. Ein eigener und sehr umfassender Fortbildungsbereich organisiert und führt eigene Fortbildungen zu verschiedenen Themenschwerpunkten durch. Der VKA hat die Wichtigkeit des freiwilligen, bürgerlichen Engagements bereits erkannt und fördert Projekte und die Arbeit mit freiwillig Engagierten. (Z. B. das Jahr des Ehrenamts) Nur so wird in der Sozialwirtschaft eine gute Absicherung der Bewohner, Gäste und Patienten möglich sein.

 

Sie möchten:

 

  • Eine Auszeit nach der Schulzeit.
  • Eine zeitliche Überbrückung bis zum Studium.
  • Ein Austesten der eigenen Fähigkeiten und persönlichen Grenzen.
  • Neue Horizonte für sich zu entdecken
  • Das kennen lernen neuer Leute und Generationen übergreifend helfen.
  • Ihr Berufsfeld ist stark wirtschaftlich geprägt und Sie möchten im Rahmen einer Auszeit soziales, kulturelles oder ökologisches Handeln kennenlernen, bei uns können Sie sich neu einbringen.

Bei mehr als zwei Argumenten, die auf Sie zutreffen sollten Sie sich bei uns bewerben!

Denn wir bieten:

  • Einen kreativen und kommunikativen Arbeitsbereich
  • Vielfältige Standorte und Teilbereiche
  • Ein gutes Arbeitsklima
  • Nette Kollegen Innen
  • Lebenslanges lernen
  • Die Teilnahme an internen Fortbildungen neben den Bildungstagen
  • Eine Umfassend Beratung in ethischen, moralischen und seelsorgerischen Bereichen
  • Ein unvergessliches Jahr

Vorteile Freiwilligen Dienst

Was bringt mir dies ?

Was bringt mir der Freiwilligen Dienst - auf einen Blick!

Alle Freiwilligen erhalten einen Freiwilligenausweis. Mit diesem soll es den Freiwilligen erleichtert werden, ihnen gewährte Vergünstigungen wie ermäßigte Fahrkarten oder Ermäßigungen im Museum auch tatsächlich zu erhalten. Allerdings wird damit kein Anspruch begründet.

Eine Fachkraft betreut den Freiwilligen in der Einsatzstelle. Alle Freiwilligen erhalten kostenlose Bildungsseminare. Die Einsatzstellen entscheiden, wie hoch das Taschengeld ausfällt. Die Höchstgrenze liegt bei 381,00 Euro. Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden. Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle. Nach Abschluss des FSJ/BFD erhalten die Freiwilligen ein qualifiziertes Zeugnis.

Erfahrungsberichte

Marie – Theres E. 65 Jahre: „Es ist einfach toll aus dem häuslichen Umfeld heraus zu kommen. Man trifft andere Menschen und bekommt ein tolles Feedback für die Arbeitsleistung. Das ist in meinem Alter nicht selbst verständlich. Außerdem fällt der Einstieg in den Ruhestand leichter. Man kann sich voll einbringen und nur eine halbe Stelle machen.

Eine Einrichtungsleitung erzählt: „Es ist nicht immer ganz einfach zu entscheiden, ob man eine BFD/FSJ Stelle ausschreibt. Die Erfahrung zeigt aber, dass es sich immer wieder lohnt; häufig wird aus dem Freiwilligen ein Auszubildender oder ein hauptamtlicher Mitarbeiter. Oder man hat Mitarbeiter aus völlig anderen Arbeitsgebieten kennen gelernt und so erweitert sich auch der Horizont in der Einrichtung. Der Zweig der Freiwilligen Dienste wird an Stellenwert noch weiter zunehmen, da es immer schwieriger wird Menschen zu finden die in Pflege und Betreuung arbeiten möchten oder auch zu den Dienstzeiten, die Pflege und Betreuung vorgeben.

 

Eine Anleiterin und Ehrenamtskoordinatorin erläutert: „In den Freiwilligen Diensten liegt eine große Kraft die wir nur kreativ und innovativ umsetzen müssen.

Wir haben sehr gute Erfahrungen mit Menschen, die ein BFD oder ein FSJ bei uns absolviert haben, gemacht. Viele junge Menschen haben im Anschluss ihre Ausbildung in einem Pflegeberuf begonnen oder sogar in unserer Einrichtung ihre Berufsausbildung angefangen. Ich glaube auch, dass die Freiwilligen in der Regel nicht gezwungen werden und so hoch motiviert sind. Wird ein FSJ oder BFD nur als Notlösung begonnen ist die Motivation schon erheblich schwieriger, und doch kann das Feedback umso positiver ausfallen! Absolut wichtig ist, dass Freiwillige im Team integriert sind und Wertschätzung gespiegelt bekommen. Denn wer möchte schon das fünfte Rad am Wagen sein?

Auch ehrenamtliche Mitarbeiter möchten wertgeschätzt werden und nicht als Selbstverständliche abgestempelt sein. Gott sei Dank, gibt es viele Facetten der Ehrenamtsarbeit, so dass für jeden etwas dabei seien kann.

Mein großer Traum ist es immer noch einen Marktplatz für Ehrenamtsaufgaben mal um zu setzen. Hier treffen sich auf der einen Seite die Einrichtungen und Vereine die Ehrenamtliche Aufgaben anbieten. Auf der anderen Seite stehen zum Beispiel auch Firmen die etwas für das Gemeinwohlbeitragen möchten. So kann die Aufgabe der Neugestaltung eines Gartens in einer Pflegeeinrichtung durchaus zum Firmenevent werden. Die Mitarbeiter der Firma gestalten den Garten und im Gegenzug richtet die Einrichtung einen schönen Abschluss Abend mit Buffet aus.

Eine Einrichtung kann auch aus dem ehrenamtlichen Bereich neue hauptamtliche Mitarbeiter akquirieren.

Ich bin sehr froh, dass wir Freiwillige in unserer Einrichtung haben.

Fragen von A-Z

 

Wie schon beschrieben, unterscheiden sich die Rahmenbedingungen von FSJ und BFD U 27 nicht sehr. Für den BFD gilt allerdings keine Altersbegrenzung siehe BFD 27 plus.

 

Für weitergehende Information empfehlen wir auch die Seite vom Caritas Verband: http://www.bfd-paderborn.de/

 

A

 

Anfangszeit: In der Regel beginnen die Freiwilligendienste am 01.08. oder 01.09. Bitte Fragen Sie nach.

Arbeitszeit: Die Arbeitszeit entspricht in der Regel einer Vollzeitstelle, also 39.0 Stunden wöchentlich.

Ausbildungsplatz: Freiwilligen Dienste gelten nicht als Ausbildung. Die Chance auf einen Ausbildungsplatz kann sich aber erheblich verbessern. Freiwilligen Dienste werden auch als Vorpraktika anerkannt und die Wartezeit auf einen Studienplatz kann sich verkürzen.

…Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung: die die gegenseitigen Rechte und Pflichten regelt und individuellen Vereinbarungen enthalten kann.

 

D

Dauer: BFD muss min. 6 Monate dauern, max. 18 Monate, in der Regel dauert er aber 12 Monate. (Aufgrund eines pädagogischen Konzepts kann er auch ausnahmsweise 24 Monate dauern)

 

F

Fachhochschulreife: In verschiedenen Bundesländern wird das FSJ in Verbindung mit dem vollendeten 12. Schuljahr als Fachhochschuljahr anerkannt.

Finanzielle Leistungen: Die Freiwilligen erhalten von der Einsatzstelle Verpflegung und Arbeitskleidung (falls erforderlich). Außerdem wird ein angemessenes Taschengeld gezahlt. Weitere besondere Leistungen erfragen Sie bei der Einsatzstelle.

Freiwilligen Ausweis: Freiwillige bekommen einen Freiwilligen Ausweis der

K

Krankenversicherung: Freiwilligen im BFD/FSJ sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

 

…Krankheitsfall ist unverzüglich der Einsatzstelle mit zuteilen. Im Krankheitsfall bekommt der BFD bis zu sechs Wochen ein Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt, danach erhalten die Freiwilligen in der Regel Krankengeld von der gesetzlichen KV.

 

… …Kindergeld: Der Anspruch auf Kindergeld bleibt bestehen. Auch für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen.

 

Kündigung: es gilt eine sechs wöchige Probezeit, währen dessen kann die Vereinbarung von jeder Vertragspartei mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

 

P

Praktikum: Das FSJ wird für verschiedene soziale und pädagogische Ausbildungen als Vorpraktikum angerechnet. Teilnehmer eines BFD müssen dies im jeweiligen Einzelfall klären.

 

Pädagogische Begleitung: Einerseits wird eine qualifizierte, pädagogische Begleitung vor Ort in der Einsatzstelle durchgeführt. Zusätzlich nehmen die Freiwilligen an 25 Bildungstagen teil. Diese werden entweder vom Träger selbst durchgeführt oder in Zusammenarbeit mit einer entsprechenden Bildungseinrichtung.

 

S

SprecherInnen: Das Bundesfreiwilligendienstgesetz -BFDG- sieht vor, dass die Freiwilligen Sprecherinnen und Sprecher wählen, die ihre Interessen gegenüber den Einsatzstellen, Trägern, Zentralstellen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben vertreten, § 10 BFDG .  So gehören sie nach § 15 BFDG dem Beirat für den Bundesfreiwilligendienst an.

Im Herbst 2016 hat die Bundessprecherwahl stattgefunden. Gewählt wurden sieben Sprecherinnen und Sprecher sowie sieben Stellvertreterinnen und Stellvertreter.

 

…Studienplatz: Wer ein FSJ abgeleistet hat  darf grundsätzlich nicht bei der Studienplatzvergabe benachteiligt werden. Das FSJ kann sogar als Wartezeit angerechnet werden. Genaue Informationen bitte an der jeweils zuständigen Hochschule erfragen. Für das BFD klären Sie bitte den Individuellen Fall.

 

U

Urlaub: Während des FSJ besteht bei einer Vollzeittätigkeit ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Im BFD findet das Bundesurlaubsgesetz seine Anwendung.

 

Z

Zeugnis: Ein schriftliches Zeugnis wird nach Beendigung der Dauer von der Einsatzstelle ausgestellt. Inhalt: Art, Dauer, Leistung, Führung, berufsqualifizierende Merkmale… Weiterhin wird eine Bescheinigung über den Dienst ausgestellt.

 

 

Das Magazin „ECHT“

'ECHT' zeigt die vielen Möglichkeiten, die es im Bundesfreiwilligendienst gibt. Neben spannenden Reportagen über die verschiedensten Einsatzbereiche gibt es aktuelle Tipps und Termine.